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OLG Hamm (II-4 WF 117/18) | Datum: 25.06.2018
Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert auf 50.000 € festgesetzt wird. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Die Beschwerde ist zulässig und auch in der Sache begründet. [...]