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LSG Hamburg (L 4 AS 330/17) | Datum: 24.05.2018
Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Klägerin begehrt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach [...]