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LSG Baden-Württemberg (L 5 R 2998/16) | Datum: 27.09.2017
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 29.07.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Zwischen den Beteiligten ist [...]