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OLG Hamburg (7 WF 9/17) | Datum: 08.02.2017
1. Es wird festgestellt, dass die bisherige Verfahrensbehandlung nicht ausreichend dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 I FamFG entspricht. 2. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; [...]