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OVG Nordrhein-Westfalen (12 B 1336/16) | Datum: 28.12.2016
Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2017 seine Bereitschaft zur Mitwirkung als Umgangsbegleiter an [...]