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BGH (II ZB 3/16) | Datum: 19.07.2016
Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Dezember 2015 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Beschwerdewert: 756.700 € I. Das Landgericht [...]