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LSG Sachsen-Anhalt (L 8 SO 36/13) | Datum: 25.03.2015
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Klägerin wendet sich gegen ein Schreiben (ihrer Auffassung nach einen Bescheid), [...]