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BGH (I ZB 82/13) | Datum: 23.10.2014
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der Zivilkammer 82 des Landgerichts Berlin vom 16. Oktober 2013 wird auf Kosten des Gläubigers zurückgewiesen. Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 993,02 € [...]