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OLG Stuttgart (11 UF 42/14) | Datum: 06.03.2014
Auf den Rechtsbehelf der Beteiligten Ziffer 1 wird das Verfahren zur Herbeiführung einer abschließenden Regelung nach § 1671 BGB an das Amtsgericht Crailsheim - Familiengericht - zurückgegeben. Zu Recht rügt die [...]