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OLG Frankfurt/Main (6 UF 326/13) | Datum: 28.02.2014
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen. Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Die gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthafte und auch sonst [...]