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BGH (XII ZB 229/13) | Datum: 11.12.2013
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 1. Familiensenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 25. März 2013 wird auf Kosten des Antragstellers verworfen. Beschwerdewert: 2.152 € I. Mit Beschluss vom 16. November [...]