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OLG Stuttgart (16 UF 285/12) | Datum: 20.06.2013
1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Familiengerichts Tettnang vom 26. Oktober 2012 abgeändert: Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab 1. Juli 2013 einen monatlichen [...]