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OLG Frankfurt/Main (2 UFH 8/13) | Datum: 15.10.2013
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, an die Antragstellerin einen Verfahrenskostenvorschuss in Höhe von 1.702 € zu zahlen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. [...]