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OLG Bremen (5 UF 11/12) | Datum: 04.03.2013
Die Gerichtskosten beider Instanzen tragen die Kindeseltern je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 3.000,00 festgesetzt. I. Die [...]