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BVerfG (1 BvR 102/13) | Datum: 08.02.2013
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Der Beschwerdeführer ist durch das von ihm unmittelbar angegriffene Gesetz über den Umfang der Personensorge [...]