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OLG Hamm (II-6 UF 96/12) | Datum: 08.01.2013
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt. I. In dem Ausgangsverfahren hat die Antragstellerin den Antragsgegner auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die ehemalige [...]