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LSG Chemnitz (L 3 AS 1139/11 B PKH) | Datum: 14.05.2012
I. Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz vom 11. November 2011 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I. Die [...]