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OLG Frankfurt/Main (5 UF 396/11) | Datum: 17.01.2012
Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert. Der rückständige Unterhalt für die Zeit vom 1.8.2010 bis zum 31.3.2011, den der Antragsgegner an das Land Hessen zu zahlen hat, wird auf 1.064,- Euro festgesetzt. [...]