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LSG Baden-Württemberg (L 8 U 1670/11) | Datum: 27.12.2012
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 2. März 2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. I. Zwischen den Beteiligten ist [...]