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OLG Hamm (II-2 WF 179/12) | Datum: 05.11.2012
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Dorsten vom 27.8.2012 abgeändert. Der Antragsteller trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens [...]