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OLG Frankfurt/Main (4 WF 259/12) | Datum: 27.11.2012
Der angefochtene Beschluss wird im Kostenausspruch abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Gerichtskosten mit Ausnahme der mit der Einholung des Abstammungsgutachtens vom 18.8.2012 verbundenen Auslagen tragen der [...]