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OLG Celle (10 UF 246/12) | Datum: 05.11.2012
1. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Gebührenstufe bis 19.000 € festgesetzt. 2. Die Beteiligten werden gemäß § 117 Abs. 3 FamFG darauf hingewiesen, daß der Senat beabsichtigt, über die [...]