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VG Stuttgart (8 K 4605/11) | Datum: 27.06.2012
Der Beklagte wird verpflichtet, eine reduzierte Kürzung der Versorgungsbezüge des Klägers bereits mit Wirkung zum 01.09.2010 festzusetzen, wobei der Kürzungsbetrag im Zeitraum vom 01.09.2010 bis zum 31.03.2011 [...]