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SchlHOLG (15 WF 407/11) | Datum: 06.03.2012
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den ihr teilweise Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss vom 29.07.2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Dieser [...]