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OLG Frankfurt/Main (5 UF 407/11) | Datum: 13.02.2012
Auf die Beschwerde wird der an den Ergänzungspfleger zu zahlende Aufwendungsersatz auf 236,21 Euro festgesetzt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse zur Last gelegt. Beschwerdewert: 236,21 Euro. [...]
OLG Frankfurt/Main (5 UF 51/12) | Datum: 27.02.2012
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Beschwerdewert wird auf 6.250,- Euro festgesetzt. Die Beteiligten sind getrennt lebende [...]