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OLG Frankfurt/Main (5 UF 407/11) | Datum: 13.02.2012
Auf die Beschwerde wird der an den Ergänzungspfleger zu zahlende Aufwendungsersatz auf 236,21 Euro festgesetzt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse zur Last gelegt. Beschwerdewert: 236,21 Euro. [...]
OLG Frankfurt/Main (4 UF 261/10) | Datum: 02.02.2012
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Die Kürzung der dem Beteiligten zu 1) vom Beteiligten zu 3) gewährten Versorgung in Folge des durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main vom [...]