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OLG Frankfurt/Main (1 UFH 43/11) | Datum: 11.01.2012
Das Amtsgericht - Familiengericht - Frankfurt am Main ist zuständig. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung nach § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO liegen vor, denn [...]