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LAG Köln (5 Ta 397/10) | Datum: 09.02.2011
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 06.09.2010 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 23.08.2010 aufgehoben; es verbleibt bei dem Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.06.2009, mit dem dem Kläger [...]