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OLG Brandenburg (13 Wx 3/10) | Datum: 10.11.2010
Die Beschwerde vom 13. April 2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg vom 6. April 2010 - 24 II 241/10 - wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. [...]