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BGH (VIII ZB 12/10) | Datum: 22.06.2010
Die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 23. Dezember 2009 wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens. [...]