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OLG Zweibrücken (2 AR 6/10) | Datum: 10.03.2010
Eine Entscheidung über die Abgabe des Verfahrens wird abgelehnt. Gemäß § 4 Satz 1 FamFG kann ein Betreuungsverfahren aus wichtigen Gründen an ein anderes Vormundschaftsgericht abgegeben werden. Nach § 273 Satz 1 FamFG [...]