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SchlHOLG (10 UF 186/10) | Datum: 07.12.2010
Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eutin vom 10. August 2010 wird zurückgewiesen. Der Kindesvater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der [...]