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BGH (XII ZB 49/09) | Datum: 29.09.2010
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 2. Februar 2009 wird auf Kosten der Klägerin verworfen. Beschwerdewert: bis 600 € I. Die Parteien [...]