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OLG Brandenburg (2 Wx 1/10) | Datum: 13.08.2010
Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3.) gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 28.01.2010 - 19 T 31/10 - wird zurückgewiesen. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 21,00 € festgesetzt. [...]
BGH (XII ZB 60/08) | Datum: 11.08.2010
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Februar 2008 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Beschwerdewert: 73.108 € I. Der [...]