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FG München (9 K 2981/09) | Datum: 19.05.2010
1. Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 10. Februar 2009 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 18. August 2009 wird die Familienkasse verpflichtet, dem Kläger für seine Söhne J und S von Oktober [...]