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FG Köln (15 K 514/07) | Datum: 14.07.2009
Die Beteiligten haben übereinstimmend den abgetrennten Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Deshalb war nunmehr gemäß § 138 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) durch Beschluss über die Kosten des [...]