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OLG Brandenburg (9 WF 339/09) | Datum: 03.11.2009
1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 500,- € festgesetzt. 2. Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. I. Die Beschwerde des [...]