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FG Niedersachsen (7 KO 3/07) | Datum: 14.02.2008
Die Erinnerung ist unbegründet. Der Urkundsbeamte hat zutreffend keine Gebühren für das Vorverfahren als erstattungsfähig angesetzt. Die Auffassung der Erinnerungsführer und Kläger (im Folgenden: Kläger), bezüglich des [...]