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FG Hamburg (6 K 159/06) | Datum: 17.11.2008
Der Kläger ist Volljurist. Seit 1999 ist er sowohl als berufsmäßiger Betreuer im Sinne der §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) als auch als Rechtsanwalt selbstständig tätig. Er arbeitet allein. Die [...]