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OLG Stuttgart (17 WF 66/08) | Datum: 08.04.2008
Die sofortige Beschwerde der Staatskasse ist zulässig (§ 127 Abs. 3 ZPO ) und begründet. Der Antragsgegner hat Vermögen, das er für die Zahlung der Prozesskosten einzusetzen hat. Die Rückkaufwerte seines durch [...]