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OLG Oldenburg (6 W 16/08) | Datum: 06.03.2008
I. Das vom Antragsteller angebrachte Befangenheitsgesuch ist unzulässig, da die Schriftsätze vom 14.07.2007 und 19.06.2007 keine ernsthafte detaillierte und nachvollziehbare Begründung enthalten, weshalb der Richter [...]