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BFH (I B 44/07) | Datum: 11.03.2008
Die Beschwerde ist unzulässig, da der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) keinen Revisionszulassungsgrund (§ 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) in der gesetzlich gebotenen Weise dargelegt hat. 1. Der [...]