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OLG Brandenburg (13 W 4/08) | Datum: 14.02.2008
1. Durch den angefochtenen Beschluss hat das Landgericht Potsdam den Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Amtsgericht Potsdam - Familiengericht - gestützt auf §§ [...]