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FG Nürnberg (6 K 1412/07) | Datum: 29.02.2008
Streitig ist, ob dem Kläger Kindergeld für das Kind A für den Zeitraum Januar bis Dezember 2005 deswegen nicht zusteht, weil der Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschritten ist. Der Kläger bezog für [...]