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VGH Hessen (1 UZ 2909/06) | Datum: 05.03.2007
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig, jedoch nicht begründet; denn die geltend gemachten Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1 , 3 , 4 und 5 VwGO liegen nicht vor. Der Senat hat keine ernstlichen [...]