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OLG Zweibrücken (2 WF 191/07) | Datum: 07.12.2007
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen, weil sie nicht innerhalb der Monatsfrist des § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO eingelegt worden ist. Ausweislich des unterschriebenen Empfangsbekenntnisses der Prozessbevollmächtigten [...]