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OLG Koblenz (7 UF 455/07) | Datum: 08.10.2007
Die beantragte Prozesskostenhilfe kann nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet (§§ 525 , 114 ZPO ). Hinsichtlich des rückständigen Kindesunterhalts fehlt es [...]