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OLG Zweibrücken (4 W 61/07) | Datum: 26.07.2007
Die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 2) ist verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden und führt in der Sache zu dem angestrebten Erfolg. Die angefochtene Kostenentscheidung bedarf der mit der sofortigen Beschwerde [...]