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OLG Brandenburg (9 UF 108/07) | Datum: 31.07.2007
Der Antrag ist gemäß §§ 114 , 119 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen, da der beabsichtigten Berufung nach derzeitigem Stand die notwendige Aussicht auf Erfolg fehlt. Ein höherer Unterhaltsanspruch des Klägers als der durch das [...]