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KG (1 W 454/03) | Datum: 10.07.2007
I. Die kraft Zulassung durch das Landgericht gemäß §§ 75 Satz 1, 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG statthafte sofortige weitere Beschwerde ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere durch den Freiburger Verfahrensbevollmächtigten [...]